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Im Pfarrverband Braunschweig Südwest ist eine 50 %- Pfarrstelle neu zu besetzen.

Pfarrstelle im Pfarrverband Braunschweig Südwest Bezirk III im Umfang von 50 %

Propstei Vechelde
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ab 01.06.2025
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Teilzeit 50 %
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Braunschweig

IHR PROFIL

Der Seelsorgebezirk umfasst schwerpunktmäßig die Kirchengemeidnde Rüningnen. Dieser zeichnet sich durch eine enge Vernetzung ihrer Arbeit mit den anderen Trägern im dörflich geprägten Ort aus. Sie ist diakonisch auf Gemeinwesenarbeit ausgerichtet. Veranstaltungen wie das monatliche Gemeindefrühstück, die Gestaltung des Kirchgartens oder die Angebote von Church2go richten sich niederschwellig an Menschen, die wenig Berührungspunkte mit der Kirche haben.

Gottesdienste werden mit modernen Liedern und Impulsen gefeiert. Im Gespräch ist derzeit die Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums im Gemeindehaus.

IHRE AUFGABEN

Zum Aufgabengebiet gehört die religionspädagogische Begleitung der Kita, die Mitglied im Kita-Verband ist. Auch mit den Schulen gibt es gemeinsame Aktionen.

In Absprache mit den Kollegen sind auch Aufgaben im Pfarrverband zu übernehmen. Das Zusammenwachsen der Gemeinden ist weiter zu fördern.

IHRE BENEFITS

Der Pfarrverband verfügt über viele motivierte Ehrenamtliche, einen aufgeschlossenen und engagierten Kirchenvorstand. Der Pfarrverband ist dem Propsteiverband Ostfalen angeschlossen. Die Kirchen und Gemeinderäume befinden sich in einem guten Zustand.

Wir wünschen uns eine weltoffene Pfarrperson, die sich für gemeinschaftliches Miteinander begeistert und den Glauben in einer Weise verkündet, die für alle Menschen gut verständlich ist.

Nähere Informationen erhalten Sie gern von:

Inka Schlaak, Vorsitzende des Kirchenvorstandes Rüningen (Tel.: 0531/875405), Henning Rühmann, Vorsitzender des Pfarrverbands (Tel.: 05300/437) oder Pfarrer Utz Brunotte (Tel.:0172/3959755).

Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen sind mit einem Anschreiben, Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten einzureichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2025 an das Landeskirchenamt.

Auf die Stelle kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Braunschweig steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat oder wer in einem Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD steht, aus dem heraus Sie für den Dienst in unserer Landeskirche beurlaubt werden können.

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