Der Arbeitsbereich Kinder- und Jugendarbeit (ajab) dient der Unterstützung und Ergänzung der Arbeit der Gemeinden und Propsteien sowie der Landeskirche in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Dies geschieht durch Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch exemplarische und modellhafte Durchführung von Projekten und landeskirchenweiten Veranstaltungsformaten sowie durch Beratung und Information. Ziel der Arbeit ist die Weiterentwicklung der Praxis kirchlichen Handelns in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Der Fachbereich Konfirmandenarbeit ist dem Arbeitsbereich Kinder- und Jugendarbeit angegliedert. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber leitet diesen Fachbereich. Sie/er leitet das landeskirchliche Konficamp und ist Mitglied in der Konferenz der Beauftragten für Konfirmandenarbeit der EKD (ALPIKA KA).
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber berät und begleitet die Konfirmandenarbeit in den Kirchengemeinden und Propsteien der Landeskirche. Sie ist eine wesentliche Schnittstelle zur Jugendarbeit.
Sie/er initiiert Aus- und Fortbildung der Pfarrpersonen und Diakoninnen und Diakone und berät bei der Konzeptentwicklung. Sie/er beteiligt sich an der Ausbildung der Vikarinnen und Vikare im Bereich Konfirmandenarbeit.
Für die Stelle wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer gesucht, die/der
Die Stelle ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Eine Wiederbesetzung ist möglich.
Über die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber freut sich ein motiviertes Team von Mitarbeitenden im Arbeitsbereich Kinder- und Jugendarbeit (ajab).
Nähere Auskünfte erteilt LKR Jörg Willenbockel (Tel.: 05331/802157) und Landesjugendpfarrer Martin Widiger (Tel.: 05331/802560).
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen sind mit einem Anschreiben, Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten einzureichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2025 an das Landeskirchenamt.
Eine Stellenkombination mit der Stelle mit allgemeinkirchlicher Aufgabe für die Arbeit in der Jugendkirche in Braunschweig im Umfang von 50 % ist möglich.
Auf die Stelle kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Braunschweig steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat oder wer in einem Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD steht, aus dem heraus Sie für den Dienst in unserer Landeskirche beurlaubt werden können.