Zwischen Elm und Lappwald liegt Helmstedt. Mit ihren knapp über 20.000 Einwohnern bietet die Stadt alle Schulformen und Betreuungsmöglichkeiten für jüngere Kinder. Auch finden sich Sportvereine sowie ein reiches musikalisches und kulturelles Angebot bis hin zu zwei kleinen Kinos. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden. Das Stadtbild ist historisch geprägt. Der Pfarrverband Helmstedt-Nord besteht aus den drei Stadtgemeinden Georg Calixt, St. Walpurgis, St. Christophorus sowie den Landgemeinden St. Petri in Emmerstedt, St. Maria in Grasleben und Mariental-Barmke.
Die Stellenausschreibung gilt dem Seelsorgebezirk III, der anteilig die Gemeinden St. Walpurgis und Georg Calixt umfasst. Kirchliche Orte sind die Kirchen St. Walpurgis, St. Marienberg, St. Stephani und St. Thomas in Helmstedt. Die Verwaltung der fünf kirchlichen Kindertagesstätten ist an einen gemeinsamen Trägerverband übertragen. Die kirchlichen Friedhöfe wurden an die Kommune abgegeben. Im Pfarrverband arbeiten vier weitere Kolleginnen und Kollegen. Für die gemeinsame Arbeit braucht es verbindliche Kollegialität, Bereitschaft und Freude zu gemeinsamen Absprachen. Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Lage sein, über die engen Grenzen der Gemeinde hinaus Kirche regional denken und gestalten zu wollen. Gabenorientierte Schwerpunktsetzungen in der pfarramtlichen Arbeit sind gewünscht. Zur Vervollständigung unseres Teams suchen wir eine Kollegin oder einen Kollegen mit den Schwerpunkten Seelsorge, Diakonie und Kasulaien.
Es braucht Offenheit für die Kooperation mit der Gemeinwesenarbeit, der Kreisstelle Diakonie, dem Dachverband Wohnen und Beraten, dem Hospizverein e. V., kurzum: Freude an Netzwerkarbeit
Eine Dienstwohnung steht zur Verfügung.
Der Pfarrverband freut sich auf ein persönliches Kennenlernen und steht gern für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Besetzung erfolgt durch die Gemeindewahl. Bewerbungen sind mit einem Anschreiben, Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten einzureichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung.
Auf die Stelle kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Braunschweig steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat oder wer in einem Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD steht, aus dem heraus Sie für den Dienst in unserer Landeskirche beurlaubt werden können.